NEU – Ökodesign Verordnung

Seit dem 1. März 2023 ist die zweite Stufe der Ökodesign-Verordnung für Displays in
Kraft getreten. Das bedeutet, dass die Grenzwerte für den Energieverbrauch
etwa von TV-Geräten noch strenger werden. Die höheren Anforderungen wurden
bereits in der seit 2021 geltenden EU-Verordnung festgelegt, d. h. die zweite Stufe
tritt nun automatisch in Kraft. Das Energielabel bleibt unverändert gültig und auch
die einzelnen Stufen (von A bis G) verändern sich nicht. Die Hersteller müssen
jedoch strengere Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz für ihre Geräte einhalten
als vorher.


Grundsätzlich wurde die Energieeffizienz von Flachbildfernsehern in den letzten
10 bis 15 Jahren schon enorm verbessert. Diese Verbesserung ist vor allem auf
den technischen Fortschritt insgesamt und die Umstellung der (Hintergrund-)
Beleuchtung auf LED zurückzuführen. Stand heute schöpfen die Hersteller die Einsparpotentiale
der Entwicklung bei der Displaytechnologie sehr umfassend aus.
An der Erschließung weiterer Einsparpotentiale wird kontinuierlich geforscht und
gearbeitet. Weitere Einsparungen in der Größenordnung des vergangenen Jahrzehnts
können dabei allerdings nicht erwartet bzw. vorausgesetzt
werden.


TV-Hersteller stellen sicher, dass alle Geräte, die ab dem 1. März
2023 im europäischen Markt in den Verkehr gebracht werden, zum Eintreten der zweiten
Stufe der Ökodesign-Verordnung für Displays die strengeren Grenzwerte einhalten.
Dies gilt insbesondere auch für unsere 8K und Großzoll-TVs.


Für Geräte, die bis zum 28. Februar 2023 in Verkehr* gebracht wurden, gibt es
keine zeitliche Limitierung für einen Verkauf an Endkunden. Die Geräte können
auch nach dem 1. März 2023 weiterverkauft werden, auch wenn sie die neuen
Grenzwerte nicht einhalten.


Weitere Informationen sind durch den ZVEI zusammengefasst worden (Orientierungshilfe
+ Q&A) und können unter folgender Adresse abgerufen werden:
https://www.zvei.org/presse-medien/publikationen/qa-zum-oekodesign-fuer-displays